In der Praxis ist es häufig erforderlich, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens mit den unterschiedlichsten Betriebsmitteln umgehen müssen. Der Einsatz von Betriebsmitteln kann zu gravierenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen. Somit sind die Vorgaben zur zyklischen Überwachungspflicht eines Betriebsmittels oftmals durch den Gesetzgeber, die Behörden, die Versicherungsgesellschaften, die Berufsgenossenschaften oder durch den Hersteller geregelt. Am gängigsten ist sicherlich die zyklische DGUV V3-Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln. Gebäude-Versicherungsgesellschaften machen solche zyklischen Prüfungen teilweise zur Voraussetzung für einen gültigen Versicherungsschutz.
Ohne Prüfung kein Versicherungsschutz!
Als professionell agierendes Unternehmen sind diese wiederkehrenden Prüfintervalle zu koordinieren, zu planen und zu überwachen. Hierdurch entsteht eine höhere Betriebs-, Versorgungs- und Rechtssicherheit für das Unternehmen bzw. für den Unternehmer.
Im Einzelnen gilt es zu regeln, welche:
ROKCP bietet für diese komplexe Aufgabe eine einfache Lösung.
Prüfpflichtige Betriebsmittel sind unter andrem (Prüfvorschrift):
Es handelt sich hierbei um keine vollständige Aufzählung.