Gefahrstoffmanagement
Bei entsprechender Beauftragung übernimmt ROKCP die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten.
Hierzu gehören folgende Tätigkeiten:
- Erstellung der Gefahrstoff-Betriebsabweisungen auf Basis des Sicherheitsdatenblattes des jeweiligen Herstellers.
- Erstellung eines umfassenden Gefahrstoffverzeichnisses.
- Jährliche Schulung der Mitarbeiter gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 14 Abs. 2, allgemein und stoffspezifisch.
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung.
- Substitutionsprüfung gemäß TRGS 600
- Erstellung eines Hautschutzplanes gemeinsam mit dem Betriebsarzt.
- Auswahl und Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
- Schulung über das Verhalten bei Unfällen.
- Vorbeugender Brandschutz.
- Lagerung / Zusammenlagerung von Gefahrstoffen.