Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Bei entsprechender Beauftragung übernimmt ROKCP die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Unternehmen. Hierzu gehören folgende Teilaufgaben:
- Betreuung des Betriebes als Fachkraft für Arbeitssicherheit (offizielle Beauftragung), gegenüber Kunden, Behörden und Zertifizierern.
- Steuerung und Koordination der internen Sicherheitsfachkräften und der beauftragten Personen.
- Durchführung der quartalsweise durchzuführenden ASA-Sitzung, gemeinsam mit der Geschäftsführung, Bereichsverantwortlichen, Sicherheitsfachkräften, dem Betriebsarzt etc.
- Überwachung prüfpflichtiger Betriebsmittel.
- Vermittlung von arbeitsmedizinischer Vorsorge.
- Begehungen des Betriebes, gemeinsam mit dem Bereichsverantwortlichen, Betriebsarzt und den Arbeitnehmervertretern. Protokollierung der Begehung.
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, MuSchG etc.
- Gefahrstoffmanagement
- Erstellen von Hautschutzplänen gemeinsam mit dem Betriebsarzt.
- Auswahl und Beschaffung von erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung (PSA)